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Vorgehen bei der Erstellung von Steuererklärungen

  1. Steuererklärungen fülle ich in der Regel in Anwesenheit meiner Klienten / Klientinnen aus. Das geht so am schnellsten und am kostengünstigsten. Sie zahlen für die notwendige Zeit und die Barauslagen sowie eine Pauschale pro Steuererklärung. Bei einfachen Verhältnissen und wenn es nicht das erste Mal ist, ist auch eine Zusendung der Unterlagen problemlos möglich.

  2. Wenn die Belege und Angaben gemäss Liste komplett vorhanden sind, bin ich schneller und die Kosten für Sie sind entsprechend tiefer. Einzureichende Belege müssen im A4-Format sein und sollten nicht „gebostitscht“ sein. Sehr hilfreich ist, wenn einzureichende Belege bereits fotokopiert sind, falls Sie die Originale behalten wollen (gilt v.a. für Kapitalerträge mit Verrechnungssteuer, Liegenschaften-Rechnungen, Spendenbelege usw.)

  3. Sie können auch einen Entwurf der Steuererklärung erstellen und diesen nur noch zur Kontrolle bringen. Das wird, weil ich weniger Zeit brauche, entsprechend billiger und es wird nur die halbe Grundgebühr in Rechnung gestellt. Nur die halbe Grundgebühr bezahlen auch Personen in Ausbildung (Lehre, Studium) sowie Personen mit Ergänzungsleistungen.

  4. Im Preis ist eine Kontrolle der definitiven Steuerveranlagung inbegriffen, nicht aber die Kosten für Nacharbeiten wegen ungenügender Belege, einer allenfalls notwendigen Einsprache, von interkantonalen/internationalen Steuerausscheidungen und definitiven Steuerrechnungen. Wenn die Veranlagung trotz Vollmacht vom Steueramt nicht direkt an mich geschickt wird, bitte ich um sofortige Zusendung per Post (Kopie genügt) (telefonieren nützt nichts!). So kontrolliere ich, was akzeptiert worden ist und was nicht und wir können entscheiden, ob eine Einsprache sinnvoll ist. Wenn eine Einsprache nicht innert 30 Tagen ab Veranlagungsdatum abgeschickt ist, kann die Steuerrechnung auch bei grossen Fehlern der Steuerverwaltung in der Regel nicht mehr korrigiert werden (d.h. wenn die definitive Rechnung kommt, ist es fast immer zu spät)!

 

 

Nochmals das wichtigste:

Ich sollte Ihre Unterlagen 2023 bis spätestens am 8.7.2024 haben. Nur so schaffe ich alle Arbeit termingerecht.

 

Bitte Belege und Angaben vollständig liefern (so, dass auch Aussenstehende wie ich und der Steuerkommissar alles nachvollziehen können)

 

Am besten telefonisch erreichbar bin ich am Montag von 8 bis 12 Uhr.

 

 

 

Neue Mandate können nur bei Hauptwohnsitz im Kanton Thurgau angenommen werden und wenn die Zusammenarbeit gut funktioniert.

 

* Die Verwendung der Adressdaten zu Werbezwecken ist nicht erlaubt; Werbeanrufe aller Art führen zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung (Fr. 90.-- zahlbar innert 7 Tagen).